Zuletzt aktualisiert: Januar 31, 2023

Diese Reseller-Kundenvereinbarung („Vereinbarung“) wird von und zwischen der in Abschnitt 1(m) unten angegebenen Panopto-Einheit und dem Kunden („Kunde“) geschlossen, der die Dienste über einen autorisierten Reseller von Panopto („Reseller“) erwirbt, und gilt ab dem Datum, an dem der Kunde diese Vereinbarung abschließt, oder ab dem Datum, an dem der Kunde zum ersten Mal auf die Dienste zugreift, je nachdem, was früher eintritt („Datum des Inkrafttretens“). Der Kunde kann diese Vereinbarung auf verschiedene Weise eingehen, einschließlich durch separaten Abschluss dieser Vereinbarung, Abschluss einer Vereinbarung mit dem Reseller zum Kauf der Dienste („Kaufvertrag“), die auf diese Vereinbarung verweist und die Zustimmung des Kunden zu dieser Vereinbarung anzeigt, oder durch Klicken auf „ Ich akzeptiere“ Schaltfläche, Kontrollkästchen oder andere anerkannte Methoden der Zustimmung, die mit einem Link oder anderen Mitteln zum Zugriff auf diese Vereinbarung präsentiert werden. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf die vom Wiederverkäufer für den Kunden bestellten Dienste und deren Nutzung und enthält Bedingungen, die zusätzlich zu den Bedingungen jeder Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Wiederverkäufer, einschließlich eines Kaufvertrags, gelten.

1. Definitionen

A. „Affiliate“ bezeichnet jede juristische Person, die direkt oder indirekt eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht.  Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ die Befugnis, die Leitung und die Richtlinien des Unternehmens zu lenken oder zu veranlassen, sei es durch Eigentum, Vertrag oder anderweitig.

B. „Anwendbares Gesetz” bezeichnet die Gesetze, Regeln, Satzungen, Dekrete, Entscheidungen, Anordnungen, Vorschriften, Urteile, Kodizes und Anforderungen von Regierungsbehörden (international, bundesstaatlich, bundesstaatlich oder lokal), die für Panopto oder den Kunden gelten, je nach Fall.

C. „Autorisierte Support-Kontakte“ bezeichnet Personen, die vom Kunden als berechtigt identifiziert wurden, Supportleistungen in Anspruch zu nehmen. 

D. „Autorisierte Benutzer“ bezeichnet die Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, eingeschriebenen Studenten und andere mit dem Kunden verbundene Personen, die vom Kunden autorisiert sind, auf die Technologiedienste im Rahmen der dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung gewährten Rechte zuzugreifen und diese zu nutzen, und die Zugriff auf die Technologiedienste haben gemäß dieser Vereinbarung erworben wurden.

e. „Ansprüche” bezeichnet alle Ansprüche, Klagen, Forderungen, Klagen oder Verfahren Dritter und alle daraus resultierenden Schäden, Verbindlichkeiten, Bußgelder, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Gebühren von Anwälten und anderen Fachleuten).

F. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet nicht öffentliche Informationen, Know-how und Geschäftsgeheimnisse, unabhängig davon, ob sie in mündlicher, schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder über andere Medien offengelegt werden, die als „vertraulich“ bezeichnet oder gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person so verstehen sollte vertraulich, basierend auf der Art der offengelegten Informationen oder den Umständen einer solchen Offenlegung. Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vertrauliche Informationen beider Parteien.

G. „Kundeninhalt“ bezeichnet die vom Kunden und seinen autorisierten Benutzern in den Technologiediensten produzierten, importierten, hochgeladenen oder aufgezeichneten Inhalte. 

H. „Kundensysteme“ bezeichnet die IT-Infrastruktur des Kunden, einschließlich Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronische Systeme (einschließlich Datenbankverwaltungssysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob sie direkt vom Kunden oder durch die Nutzung von Diensten Dritter betrieben werden. Kundensysteme beinhalten nicht die Technologiedienste.

ich. „Dokumentation“ bezeichnet Spezifikationen, Handbücher, Anweisungen und andere Dokumente, die unter verfügbar sind https://support.panopto.com die die Funktionalität, Komponenten, Features oder Anforderungen der Technologiedienste beschreiben, einschließlich zukünftiger Updates und Versionen. 

J. „Geltende Gesetze„bedeutet für jedes Unternehmen von Panopto die folgenden Gesetze: (i) für Panopto, Inc. die Gesetze des Staates Washington, USA; (ii) für Panopto EMEA Limited die Gesetze von England; (ii) für Panopto ANZ Pty Ltd die Gesetze Australiens; (iii) für Panopto Asia Pacific Limited die Gesetze von Hongkong; und (iv) für Panopto Asia Pte Ltd die Gesetze von Singapur.

k. „Regierendes Gericht” bezeichnet für jede Panopto-Einheit das folgende Gericht: (i) für Panopto, Inc. die Bundes- oder Staatsgerichte in King County, Washington, USA, wo die Parteien hiermit unwiderruflich auf jedes Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren verzichten; (ii) für Panopto EMEA Limited die Gerichte in London, England, wo die Parteien hiermit unwiderruflich auf jedes Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren verzichten; (ii) für Panopto ANZ Pty Ltd die Gerichte in dem Land, in dem sich der Kunde befindet, also entweder Australien oder Neuseeland, wo die Parteien hiermit unwiderruflich auf jedes Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren verzichten; (iii) für Panopto Asia Pacific Limited, das Hong Kong International Arbitration Centre, wo das Schiedsverfahren gemäß seiner Schiedsgerichtsordnung stattfindet, einschließlich des beschleunigten Verfahrens gemäß Regel 5.2, ist der Sitz des Schiedsverfahrens Hongkong, die Nummer von es wird einen Schiedsrichter geben, und das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt; und (iv) für Panopto Asia Pte Ltd das Singapore International Arbitration Centre, wo das Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit seinen Short Form Arbitration Rules stattfindet, der Sitz des Schiedsverfahrens Singapur ist, die Anzahl der Schiedsrichter eins ist und das Schiedsverfahren stattfindet wird in englischer Sprache durchgeführt.

l. „Rechte an geistigem Eigentum” bedeutet alle Rechte an geistigem Eigentum, die jetzt oder in Zukunft in jeder Gerichtsbarkeit der Welt bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken, Dienstleistungsmarken, Patente, Erfindungen, Designs, Logos, Handelsaufmachung, Urheberpersönlichkeitsrechte, Maske Werke, Veröffentlichungsrechte und Datenbankrechte, (ii) Registrierungen, Anträge auf Registrierung, das Recht, Anmeldungen einzureichen und Registrierungen zu erhalten, Verlängerungen, Erweiterungen und Wiederherstellungen für alle der vorstehenden und (iii) alle Ansprüche, Klagegründe, und Rechte, wegen vergangener, gegenwärtiger und zukünftiger Verletzungen des Vorstehenden zu klagen.

M. „Panopto” bezeichnet das Panopto-Unternehmen, das basierend auf der Kontoregion des Kunden wie folgt identifiziert wird: (i) wenn der Kunde in Amerika ansässig ist, Panopto, Inc. 506 2nd Avenue, Suite 1600, Seattle, Washington 98104, USA; (ii) wenn der Kunde in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika ansässig ist, Panopto EMEA Limited, White Collar Factory, 1 Old Street Yard, London EC1Y 8AF; (ii) wenn der Kunde in Australien oder Neuseeland ansässig ist, Panopto ANZ Pty Ltd, Level 6, Unit 06-107, 333 George Street, Sydney NSW 2000, Australien; (iii) wenn der Kunde in Hongkong ansässig ist, Panopto Asia Pacific Limited, 9/F, 18 Tang Lung Street, Causeway Bay, Hongkong; und (iv) wenn der Kunde im asiatisch-pazifischen Raum ansässig ist (außer Australien, Neuseeland und Hongkong), Panopto Asia Pacific Limited, Panopto Asia Pte Ltd, 109 North Bridge Road, #05-21, Singapore 179017. 

N. „Panopto-Systeme“ bezeichnet die IT-Infrastruktur, die von Panopto oder im Auftrag von Panopto zur Erbringung der Technologiedienste verwendet wird, einschließlich aller Computer, Software, Hardware, Datenbanken, elektronischen Systeme (einschließlich Datenbankverwaltungssysteme) und Netzwerke, unabhängig davon, ob sie direkt von Panopto oder durch die Nutzung betrieben werden von Diensten Dritter.

Ö. „Servicedaten“ bedeutet Abfrageprotokolle und andere Informationen über die Nutzung der Dienste durch den Kunden. Servicedaten beinhalten keine Kundeninhalte.

P. „Dienstleistungen“ bezeichnet die Support-Services und Technologie-Services.

Q. „Support-Services” bezeichnet alle Support-Services, die dem Kunden von Panopto gemäß der Auflistung im Kaufvertrag zu erbringen sind, die durch Panoptos Support- und Service-Level-Vereinbarung geregelt werden, die unter zu finden ist https://www.panopto.com/service-level-agreement/, das hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist.

R. „Technologiedienste“ bezeichnet die Software-as-a-Service und andere damit verbundene Dienste, die von Panopto bereitgestellt werden, wie im Kaufvertrag beschrieben. Technologiedienste umfassen keine Produkte und Dienste von Drittanbietern.

2. Dienstleistungen

A. Kaufvertrag. Panopto erbringt die Dienstleistungen wie in den anwendbaren Kaufverträgen beschrieben. Diese Vereinbarung gilt für jeden Kaufvertrag. Wenn ein Konflikt zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen eines Kaufvertrags besteht, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Wiederverkäufer kein Vertreter von Panopto ist und nicht befugt ist, Panopto an Bedingungen zu binden, die von den in dieser Vereinbarung enthaltenen abweichen.

B. Add-On-Dienste. Wenn in einem Kaufvertrag enthalten oder anderweitig vereinbart, dass Panopto vom Kunden gekauft wird, stellt Panopto dem Kunden einen oder mehrere der folgenden Zusatzdienste zur Verfügung: (i) Bereitstellung einer auf Kundensystemen installierten lokalen Lösung gemäß dem On- Premises Deployment Addendum (das „On-Premises-Nachtrag“); (ii) Untertiteldienste gemäß dem Untertiteldienste-Nachtrag („Bildunterschrift Nachtrag“); (iii) Inhaltskonvertierungsdienste gemäß dem Zusatz zu Inhaltskonvertierungsdiensten („Konvertierungs-Nachtrag“); und/oder (iv) Inhaltsmigrationsdienste gemäß dem Inhaltsmigrations-Nachtrag („Migrationsnachtrag“). Der On-Premises-Nachtrag, der Untertitel-Nachtrag, der Konvertierungs-Nachtrag und der Migrations-Nachtrag (zusammen „Nachträge“) finden Sie alle unter https://www.panopto.com/services-addenda/, und werden, soweit zutreffend, hierin durch Bezugnahme aufgenommen. Es gelten die Versionen der Nachträge, die zum Zeitpunkt des Kaufs der entsprechenden Zusatzdienste durch den Kunden in Kraft sind.

C. Bereitstellung von Technologiediensten. Für die Laufzeit des jeweiligen Kaufvertrags stellt Panopto Technologiedienste im Einklang mit der Dokumentation und diesem Vertrag bereit. Panopto behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Änderungen an den Technologiediensten, der Dokumentation und den Panopto-Systemen vorzunehmen, die es für notwendig oder nützlich hält, einschließlich (i) der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der Qualität oder Bereitstellung der Technologiedienste, der Konkurrenz Stärke oder Markt für die Technologiedienste oder die Kosteneffizienz oder Leistung der Technologiedienste, oder (ii) geltendes Recht einhalten; vorausgesetzt jedoch, dass keine solche Änderung die Funktionalität der Technologiedienste wesentlich beeinträchtigt.  Der Kunde kann auf Updates und Upgrades der Technologiedienste zugreifen, die Panopto seinen bestehenden Kunden ohne zusätzliche Kosten allgemein zur Verfügung stellt, wenn sie von Panopto öffentlich freigegeben werden.

D. Zugang. Vorbehaltlich und unter der Bedingung, dass der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt Panopto dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht auf Zugriff auf und Nutzung der Technologiedienste und Dokumentation ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden während der Laufzeit eines anwendbaren Kaufvertrags. 

e. Sandbox-Konto. Auf Wunsch des Kunden kann Panopto dem Kunden nach eigenem Ermessen ein von seinem primären Konto getrenntes Konto zur Verfügung stellen, das vom Kunden ausschließlich für die Durchführung interner Tests der Technologiedienste verwendet wird (das „Sandbox-Konto“). Das Sandbox-Konto kann für bis zu 25 autorisierte Benutzer zugelassen werden. Panopto behält sich das Recht vor, das Sandbox-Konto nach eigenem Ermessen jederzeit mit oder ohne Vorankündigung und mit oder ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

F. APIs. Panopto macht bestimmte Anwendungsprogrammschnittstellen („APIs“), die seinen Kunden zur Verwendung mit den Technologiediensten zur Verfügung stehen. Sollte der Kunde sich entscheiden, einige oder alle dieser APIs zu nutzen, gewährt Panopto dem Kunden hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Recht, auf diese APIs zuzugreifen und diese APIs ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden während der Laufzeit einer geltenden Kaufvertrag. In diesem Fall gelten die APIs als Teil der Technologiedienste, vorbehaltlich aller Bedingungen dieser Vereinbarung.

G. Service und Systemsteuerung. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt zwischen den Parteien:

  • ich. Panopto hat und behält die alleinige Kontrolle über Betrieb, Bereitstellung, Wartung und Verwaltung der Technologiedienste, Dokumentation und Panopto-Systeme; und
  • ii. Der Kunde hat und behält die alleinige Kontrolle über den Betrieb, die Wartung und Verwaltung sowie den Zugriff auf und die Nutzung der Kundensysteme und die alleinige Verantwortung und Haftung für den Zugriff auf und die Nutzung der Technologiedienste, Dokumentation und Panopto-Systeme durch eine Person durch oder über die Kundensysteme oder andere Mittel, die vom Kunden oder einem autorisierten Benutzer kontrolliert werden, einschließlich aller (i) Informationen, Anweisungen oder Materialien, die von einem von ihnen (einschließlich Kundeninhalten) an die Technologiedienste oder Panopto bereitgestellt werden, ( ii) Ergebnisse, die aus der Nutzung der Technologiedienste, der Dokumentation oder der Panopto-Systeme stammen, und (iii) Schlussfolgerungen, Entscheidungen oder Handlungen, die auf einer solchen Nutzung beruhen.

H. Einschränkungen . Der Kunde wird weder direkt noch indirekt autorisierten Benutzern oder anderen Personen Folgendes gestatten:

  • ich. Auf die Technologiedienste, die Dokumentation oder die Panopto-Systeme zugreifen oder diese nutzen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet;
  • ii. Technologiedienste an Dritte verkaufen, vermieten, lizenzieren, verteilen, zugänglich machen, unterlizenzieren oder anderweitig verfügbar machen (mit Ausnahme von autorisierten Benutzern);
  • iii. Softwarekomponenten der Technologiedienste oder der Panopto-Systeme zu kopieren, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln, zu dekodieren, anzupassen oder anderweitig zu versuchen, eine Softwarekomponente der Technologiedienste oder der Panopto-Systeme abzuleiten oder darauf zuzugreifen;
  • iv. Eigentums- oder Vertraulichkeitskennzeichnungen oder -hinweise von den Technologiediensten oder der Dokumentation entfernen;
  • v. Unbefugten die Nutzung oder das Kopieren der Technologiedienste gestatten oder Time-Sharing-Vereinbarungen betreiben; 
  • vi. Deaktivieren Sie alle Zugriffsschlüssel oder Verschlüsselungen, die in den Technologiediensten enthalten sind; oder
  • vii. Durchführung von Belastungs-, Schwachstellen- oder Penetrationstests für die Technologiedienste oder die Panopto-Systeme ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Panopto in jedem Fall und dann nur vorbehaltlich solcher Bedingungen, die Panopto vernünftigerweise verlangt. Panopto kann das Testen der Technologiedienste jederzeit beenden, wenn Panopto dies für erforderlich oder ratsam hält, um den Betrieb oder die Integrität der Technologiedienste zu schützen.

ich. Autorisierte Support-Kontakte. Wenn Panopto dem Kunden Support-Services im Rahmen eines Kaufvertrags bereitstellt, wird der Kunde autorisierte Support-Kontakte vor Beginn der Services identifizieren. Nur autorisierte Supportkontakte dürfen Supportleistungen anfordern. Der Kunde kann autorisierte Support-Kontakte ändern, indem er einen Support-Fall an Panopto sendet.

J. Autorisierte Benutzer. Die Lizenz des Kunden ist auf die Anzahl der autorisierten Benutzer beschränkt, die in den entsprechenden Kaufverträgen angegeben ist. Die gewährten Rechte und Berechtigungen sind für jeden autorisierten Benutzer spezifisch. Der Kunde ist für die Bereitstellung autorisierter Benutzerkonten und Rollenberechtigungen innerhalb der Technologiedienste verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass autorisierte Benutzer Konten oder Anmeldeinformationen nicht mit anderen Personen teilen. Panopto übernimmt im Rahmen dieser Vereinbarung keine Haftung für Handlungen, die unter Verwendung der Konten autorisierter Benutzer vorgenommen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, unbefugte Nutzung oder unbefugten Zugriff, die durch Missbrauch oder Veruntreuung solcher Konten verursacht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Zugriff durch autorisierte Benutzer unverzüglich einzuschränken, sobald sie nicht mehr berechtigt sind, auf die Technologiedienste zuzugreifen. Wenn der Kunde Kenntnis von einer unbefugten Nutzung oder einem unbefugten Zugriff auf die Technologiedienste oder einem anderen Sicherheitsvorfall im Zusammenhang mit den Technologiediensten oder Panopto-Systemen erlangt, wird er Panopto unverzüglich davon in Kenntnis setzen.

k. Privatsphäre und Sicherheit. Panopto und der Kunde halten sich an die Datenverarbeitungsvereinbarung von Panopto, die unter zu finden ist https://www.panopto.com/data-processing-agreement/, auf die hiermit Bezug genommen wird.

3. Kundeninhalt

A. Rechte an Kundeninhalten. Der Kunde besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an und an Kundeninhalten. Der Zugang von Panopto zu Kundeninhalten ist streng darauf beschränkt, Supportleistungen auf Anfrage des Kunden zu erbringen (wenn Panopto dem Kunden Supportleistungen bereitstellt) oder seine anderen Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung zu erfüllen, und der Kunde erkennt an, dass Panopto nicht verpflichtet ist, Kundeninhalte zu überwachen. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Kunde Panopto hiermit ein nicht ausschließliches, weltweites, gebührenfreies Recht, die Kundeninhalte ausschließlich in dem Umfang zu nutzen, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen, zu modifizieren und anzuzeigen, der für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist Kunde.

B. Uploads von Kundeninhalten. Damit Kundeninhalte erfolgreich in die Technologiedienste hochgeladen werden können, müssen sie in einem Format vorliegen, das den in der Dokumentation festgelegten Anforderungen entspricht. Fehler beim Hochladen von Kundeninhalten in die Technologiedienste aufgrund defekter Medien, fehlerhafter Inhalte oder Nichteinhaltung der in der Dokumentation festgelegten Anforderungen können dazu führen, dass Kundeninhalte vom Dienst abgelehnt werden, und Panopto übernimmt keine Verantwortung für damit verbundene Auswirkungen auf Die Fähigkeit des Kunden, auf die Technologiedienste zuzugreifen oder diese zu nutzen.

C. Pflichten des Kunden. Der Kunde holt alle erforderlichen Genehmigungen und Einwilligungen in Bezug auf die Erstellung, Verwendung und Verbreitung von Kundeninhalten ein. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konfiguration, Anzeige und gemeinsame Nutzung von Einstellungen innerhalb der Technologiedienste in angemessener Weise für Kundeninhalte und autorisierte Benutzer. Der Kunde wird die Technologiedienste nicht in irgendeiner Weise oder für einen Zweck nutzen, der geistige Eigentumsrechte, Publizitäts-, Datenschutz- oder andere Rechte verletzt, missbraucht oder anderweitig verletzt, und wird es keinem autorisierten Benutzer oder einer anderen Person gestatten Person oder die gegen geltendes Recht oder Panoptos Richtlinien zur akzeptablen Nutzung verstößt, die unter zu finden sind https://www.panopto.com/acceptable-use-policy/, das hierin durch Bezugnahme eingeschlossen ist. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte.

4. Geistiges Eigentum

A. Panopto-Technologie. Panopto besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten, der Dokumentation, den Panopto-Systemen und allen Erweiterungen, Fehlerkorrekturen, Updates, Upgrades oder anderen Änderungen daran. 

B. Vorbehalte von Rechten. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, (i) hat nichts in dieser Vereinbarung Auswirkungen auf das Eigentum einer Partei an ihren geistigen Eigentumsrechten, und (ii) gewährt diese Vereinbarung keiner Partei Rechte, Titel, Interessen oder Lizenzen, in den geistigen Eigentumsrechten des anderen.

C. Rückmeldung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hierin kann Panopto alle Vorschläge, Verbesserungsanfragen, Empfehlungen, Korrekturen oder andere Rückmeldungen, die vom Kunden oder autorisierten Benutzern bereitgestellt werden (die „Rückmeldung“), und alle abgeleiteten Werke, Modifikationen oder Verbesserungen des Vorangehenden, die auf dem Feedback basieren, sind alleiniges Eigentum von Panopto.

D. Kundenname und Marken. Panopto kann den Namen und das Logo des Kunden verwenden, um den Kunden als Kunden auf seiner Website zu identifizieren. Jede zusätzliche Verwendung des Namens, des Logos oder anderer geistiger Eigentumsrechte des Kunden durch Panopto in Marketingmaterialien wie Profilen, Whitepapers und Referenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

5. Laufzeit und Kündigung

A. Begriff. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und dauert danach bis zum Ablaufdatum, das im anwendbaren Kaufvertrag festgelegt ist (der „Verfallsdatum“), sofern sie nicht gemäß Abschnitt 5(b) früher gekündigt werden. Auf Anfrage des Kunden durch den Reseller kann Panopto vor dem Ablaufdatum schriftlich zustimmen, die Laufzeit dieser Vereinbarung um einen weiteren Zeitraum zu verlängern. Wenn vor dem dann aktuellen Ablaufdatum keine solche Verlängerung vereinbart wird, erlischt dieser Vertrag an diesem Ablaufdatum.

B. Beendigung. Den Parteien stehen folgende Kündigungsrechte zu:

  • ich. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt (mit Ausnahme der in Abschnitt 5(b)(ii) beschriebenen Verstöße des Kunden) und diese Verletzung nicht geheilt werden kann oder , die geheilt werden können, 30 Tage, nachdem die verletzende Partei eine schriftliche Mitteilung über die Verletzung von der nicht verletzenden Partei erhalten hat, unheilbar bleibt;
  • ii. Panopto kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn der Kunde gegen die Bedingungen in Abschnitt 2(h) verstößt; oder
  • iii. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei (1) ihr Geschäft beendet oder einstellt, (2) einem Konkurs- oder Insolvenzverfahren nach Bundes- oder Landesgesetzen unterliegt, (3) direkten unter der Kontrolle eines Treuhänders, Konkursverwalters oder einer ähnlichen Behörde steht oder (4) aufgelöst oder liquidiert wurde, freiwillig oder anderweitig gemäß geltendem Recht, seine Geschäftstätigkeit nicht mehr normal fortführt, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vorgenommen hat oder ähnliches Verfügung über sein Vermögen oder Gegenstand eines Konkurses, einer Reorganisation, Liquidation, Auflösung oder eines ähnlichen Verfahrens werden.

C. Wirkung der Kündigung. Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung: (1) enden die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Zugriffs- und Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung; (2) Der Kunde und autorisierte Benutzer werden die Nutzung der Dienste unverzüglich einstellen; (3) Panopto kann alle Zugangscodes und Schlüssel für die Technologiedienste deaktivieren; und (4) jede Partei wird alle vertraulichen Informationen, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, zurückgeben oder vernichten und auf schriftliche Anfrage der anderen Partei eine solche Rückgabe oder Vernichtung bescheinigen. Die Kündigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Verpflichtungen, die eine Partei der anderen schuldet und die vor einer solchen Kündigung entstanden sind. Außer im Falle einer Kündigung durch Panopto aufgrund eines Verstoßes des Kunden gibt es auf schriftlichen Antrag des Kunden eine 30-tägige Übergangsfrist nach der Kündigung, während der diese Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleibt und nur in dem Umfang wirksam bleibt, der erforderlich ist, um dem Kunden zu ermöglichen, Kundeninhalte abzurufen von den Technologiediensten. Außer in dem unmittelbar oben genannten Umfang ist Panopto nicht verpflichtet, Kundeninhalte nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung zu archivieren oder verfügbar zu machen.

D. Suspension. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hierin und zusätzlich zu seinen anderen Rechten oder Rechtsbehelfen behält sich Panopto das Recht vor, den Zugriff des Kunden oder eines autorisierten Benutzers auf einen Teil oder alle Dienste zu sperren: (i) während einer Heilungsfrist in Bezug auf den Kunden Verstoß gegen Abschnitt 6(b)(1); oder (ii) wenn Panopto vernünftigerweise feststellt, dass (1) die Nutzung der Technologiedienste durch den Kunden oder einen autorisierten Benutzer die Technologiedienste oder Panopto-Systeme oder einen anderen Kunden oder Anbieter von Panopto stört oder ein Sicherheitsrisiko darstellt, (2) die Nutzung des Kunden oder die Nutzung der Technologiedienste durch einen autorisierten Benutzer betrügerisch, illegal oder rechtswidrig ist oder (3) die Bereitstellung der Dienste durch Panopto für den Kunden oder einen autorisierten Benutzer durch geltendes Recht verboten ist oder wird. Panopto wird wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um den Kunden schriftlich über eine solche Aussetzung zu informieren und den Zugang zu den Diensten so bald wie möglich wieder bereitzustellen, nachdem das Ereignis, das zu der Aussetzung geführt hat, behoben ist. Panopto haftet nicht für Schäden, Verbindlichkeiten, Verluste oder andere Folgen, die dem Kunden oder einem autorisierten Benutzer als Folge einer solchen Aussetzung entstehen können.

e. Überleben. Die Bedingungen dieser Vereinbarung, die voraussichtlich eine Erfüllung erfordern oder auf Ereignisse Anwendung finden, die nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung eintreten können, gelten auch nach der Kündigung oder dem Ablauf, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abschnitte 4(c), 4(d), 5 (c), 5(e), 6, 7, 8, 9 und 10 dieser Vereinbarung.

6. Vertraulichkeit 

A. Verpflichtungen. Außer wie hierin ausdrücklich genehmigt, wird jede Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für zwei (2) Jahre danach:

  • ich. Verwenden Sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen oder zur Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung;
  • ii. dasselbe Maß an Sorgfalt walten lassen, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen, die zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art verwendet werden, jedoch in keinem Fall weniger als ein angemessenes Maß an Sorgfalt; und
  • iii. Geben Sie die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an natürliche oder juristische Personen weiter, außer an ihre verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Berater und Berater, die diese vertraulichen Informationen kennen müssen, damit die empfangende Partei ihre Verpflichtungen erfüllen oder ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ausüben kann und die gesetzlich verpflichtet sind, solche vertraulichen Informationen unter Bedingungen zu schützen, die mindestens so schützend sind wie die hierin enthaltenen, und die empfangende Partei übernimmt die Verantwortung für die Verwendung vertraulicher Informationen durch jede solche Einheit.

B. Ausschlüsse. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, die (i) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) einer Partei zuvor bekannt waren oder von einer Partei zu Recht von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden , oder (iii) unabhängig von einer Partei ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

C. Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung. Jede Partei ist berechtigt, die vertraulichen Informationen der anderen Partei offenzulegen, wenn dies gesetzlich, per Gerichtsbeschluss oder durch eine Regierungs- oder Aufsichtsbehörde vorgeschrieben ist, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei angemessen vorher schriftlich benachrichtigt (sofern dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist) und in angemessener Weise mit ihr zusammenarbeitet die andere Partei, eine solche Offenlegung anzufechten oder einzuschränken und/oder eine vertrauliche Behandlung zu erhalten.

D. Abhilfe. Wenn eine Partei gegen diesen Abschnitt 6 verstößt, kann die nicht verletzende Partei einen irreparablen Schaden erleiden und finanzielle Schäden können ein unzureichendes Rechtsmittel sein. Daher ist die nicht verletzende Partei berechtigt, eine vorübergehende, vorläufige und dauerhafte Unterlassungsverfügung gegen die verletzende Partei zu beantragen, zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsbehelfen, auf die sie nach Gesetz oder Billigkeitsrecht Anspruch hat, ohne dass eine Einreichung erforderlich ist a Bindung.

7. Zusicherungen und Gewährleistungen

A. Panopto-Zusicherungen und Gewährleistungen. Panopto vertritt und garantiert: 

  • ich. Es hat die vollen Rechte und Befugnisse, diese Vereinbarung einzugehen, zu erfüllen und die Rechte aus dieser Vereinbarung zu gewähren;
  • ii. Seine Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verletzt keine Vereinbarung oder Verpflichtung zwischen ihm und einem Dritten;
  • iii. Es wird alle anwendbaren Gesetze einhalten; und 
  • iv. Die Technologiedienste werden im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der anwendbaren Dokumentation betrieben. Die einzige Haftung von Panopto und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei einem Verstoß gegen diese Garantie besteht darin, dass Panopto ohne Kosten für den Kunden wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die gemeldete Nichtkonformität zu beheben. Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht, (1) es sei denn, der Kunde erhebt innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum, an dem der Kunde die Nichtkonformität erstmals bemerkt, einen Anspruch, oder (2) wenn die Nichtkonformität aus der Nutzung der Technologiedienste durch den Kunden unter Verletzung von dieser Vereinbarung oder der Dokumentation oder die Kombination der Technologiedienste mit Produkten, die nicht in der Dokumentation angegeben sind.

B. Kundenzusicherungen und Garantien. Der Kunde erklärt und garantiert, dass:

  • ich. Es hat die vollen Rechte und Befugnisse, diese Vereinbarung einzugehen, zu erfüllen und die Rechte aus dieser Vereinbarung zu gewähren;
  • ii. Seine Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verletzt keine Vereinbarung oder Verpflichtung zwischen ihm und einem Dritten; und
  • iii. Es wird alle anwendbaren Gesetze einhalten.

C. Haftungsausschluss. AUSSER WIE IN DIESEM VERTRAG AUSDRÜCKLICH ANGEGEBEN, WERDEN DIE DIENSTE OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND PANOPTO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER DES HANDELS ODER DES LEISTUNGSVERLAUFS IM MAXIMAL DURCH ANWENDBARES RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG. PANOPTO GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER SERVICES DURCH DEN KUNDEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT, UND HAFTET NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN, SERVICEAUSFÄLLE ODER ANDERE PROBLEME, DIE BEI DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION ODER ANDERER SYSTEME AUSSERHALB DER KONTROLLE ÜBER PANOPTO, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER SCHÄDEN ODER SCHÄDEN, DIE VON HOSTING-DRITTANBIETERN VERURSACHT WERDEN.

8. Entschädigung

A. Entschädigung durch Panopto. Panopto wird den Kunden, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Nachfolger, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche verteidigen, entschädigen und schadlos halten, soweit diese Ansprüche aus einer Behauptung eines Dritten entstehen oder sich auf diese beziehen dass die Technologiedienste geistige Eigentumsrechte verletzen. Wenn die Nutzung der Technologiedienste durch den Kunden verboten ist oder nach Meinung von Panopto wahrscheinlich sein wird, kann Panopto nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die Technologiedienste so ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen, dem Kunden das Recht verschaffen die Nutzung der Technologiedienste fortzusetzen oder diesen Vertrag zu kündigen und alle vorausbezahlten Gebühren für die restliche Laufzeit des/der betroffenen Kaufvertrag(se) zurückzuerstatten. Die vorstehenden Freistellungsverpflichtungen gelten nicht, soweit der Anspruch auf (i) Panoptos Einhaltung der Anweisungen des Kunden, (ii) Modifikation der Technologiedienste durch andere Personen als Panopto, (iii) Kundeninhalte oder enthaltene Komponenten von Drittanbietern zurückzuführen ist innerhalb der Technologiedienste, (iv) die Nutzung der Technologiedienste, die nicht mit der Dokumentation oder dieser Vereinbarung übereinstimmt, oder (v) die Kombination der Technologiedienste mit Produkten oder Prozessen, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von Panopto bereitgestellt wurden. Dieser Abschnitt 8(a) legt die einzige Haftung von Panopto und das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums fest.

B. Schadensersatz durch den Kunden. Der Kunde wird Panopto, seine verbundenen Unternehmen und ihre jeweiligen Nachfolger, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche verteidigen, entschädigen und schadlos halten, soweit diese Ansprüche aus den Kundeninhalten entstehen oder sich darauf beziehen.

C. Entschädigungsverfahren. Die Freistellungsverpflichtungen jeder Partei (die „Freistellende Partei“), die oben dargelegt sind, sind abhängig von der anderen Partei (der „Freigestellte Partei“) der entschädigenden Partei (i) eine angemessen unverzügliche Benachrichtigung über den Anspruch zukommen zu lassen (vorausgesetzt, dass eine Verzögerung beim Erhalt einer solchen Benachrichtigung die entschädigende Partei nicht von ihren Entschädigungsverpflichtungen entbindet, außer in dem Umfang, in dem ihr infolge dieser Verzögerung ein Schaden entstanden ist) , (ii) alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs (vorausgesetzt, dass die freistellende Partei keine Beilegung des Anspruchs eingehen darf, die die Rechte der freigestellten Partei beeinträchtigt, Eingeständnisse seitens der freigestellten Partei macht oder die freigestellte Partei verpflichtet Partei ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der freigestellten Partei, die nicht unangemessen verweigert wird, Maßnahmen zu ergreifen oder nicht zu ergreifen) und (iii) angemessene Unterstützung der freistellenden Partei bei der Verteidigung des Anspruchs auf Kosten der freistellenden Partei.  Eine freigestellte Partei kann einen separaten Anwalt beauftragen und sich auf eigene Kosten an der Verteidigung des Anspruchs beteiligen.

9. Haftungsbeschränkung

KEINE PARTEI HAFTET FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, SPEZIELLE, BEISPIEL- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE BESCHRÄNKUNG AUF SCHADENSERSATZ FÜR VERLUST VON DATEN, EINNAHMEN, GEWINNEN ODER GESCHÄFTEN, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, HAFTBARKEIT ODER ANDERWEITIG, UND AUCH WENN DIE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE GESAMTHAFTUNG KEINER DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI WIRD DIE GEBÜHREN ÜBERSCHREITEN, DIE DER KUNDE AN DEN WIEDERVERKÄUFER TATSÄCHLICH IM RAHMEN DES JEWEILIGEN KAUFVERTRAGS IN DEN ZWÖLFMONATSZEITEN VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU DEN SCHÄDEN FÜHRTE, GEZAHLT ODER ZU ZAHLEN IST. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR HAFTUNG, DIE SICH AUS EINER VERLETZUNG DER ABSCHNITTE 2(d) ODER 2(g) DES KUNDEN, DER PFLICHT EINER PARTEI, DIE ANDERE PARTEI GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG SCHADENERSATZ ZU STELLEN, ODER EINER VERLETZUNG DER GEHEIMHALTUNGSPFLICHTEN EINER PARTEI GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN.

10. Sonstiges 

A. Beziehung. Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner, und nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Partnerschafts-, Joint-Venture-, Beschäftigungs-, Franchise- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei die andere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen.  Es gibt keine Drittbegünstigten im Rahmen dieser Vereinbarung.

B. Abtretung. Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten daraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, die nicht unangemessen verweigert werden darf; vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei alle, aber nicht einige ihrer Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eines ihrer verbundenen Unternehmen oder an ein Unternehmen abtreten kann, in das sie fusioniert oder mit dem sie fusioniert oder das alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte erwirbt oder Aktien, ohne die Zustimmung der anderen Partei. Vorbehaltlich des Vorstehenden kommt diese Vereinbarung allen zulässigen Rechtsnachfolgern, Abtretungsempfängern, Konkursverwaltern und Treuhändern jeder Partei zugute und bindet sie.

C. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Arbeitskämpfen, Elektronik-, Telekommunikations- oder anderen Versorgungsausfällen, Terrorismus, Krieg, zivile Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere Gründe, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist schriftlich benachrichtigen und wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Leistung so schnell wie möglich wieder aufzunehmen. 

D. Hinweise. Alle Mitteilungen, die gemäß diesem Vertrag erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich an die zuständige Panopto-Einheit unter der in Abschnitt 1(m) angegebenen Adresse oder an den Kunden unter der im Kaufvertrag angegebenen Adresse oder an eine andere Adresse gesendet werden schriftlich von einer Partei gemäß diesem Abschnitt 10(d) übergeben werden und gelten als zugegangen (i) bei persönlicher Übergabe sofort nach Erhalt, (ii) bei Übergabe per Nachtkurierdienst, dem ersten Geschäft Tag nach dem Versand, (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben, vorausbezahltes Porto und Rückschein erforderlich, am dritten Werktag nach Versand, oder (iv) bei Zustellung per E-Mail sofort nach Erhalt, mit Ausnahme von Kündigungsmitteilungen oder dergleichen Ansprüche (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzung, Gewährleistung oder Entschädigung) dürfen nicht per E-Mail geltend gemacht werden.

e. Servicedaten. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hierin stimmt der Kunde zu, dass Panopto während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung Servicedaten sammeln und Servicedaten verwenden darf, um die Services zu entwickeln, zu verbessern, zu unterstützen und zu betreiben. Panopto gibt keine Servicedaten an Dritte weiter, außer in Form von aggregierten Nutzungsdaten. „Aggregierte Nutzungsdaten“ bedeutet Servicedaten, die keine personenbezogenen Daten eines autorisierten Benutzers enthalten, den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer nicht identifizieren und nicht vernünftigerweise mit anderen Daten des Kunden oder eines seiner autorisierten Benutzer verknüpft werden dürfen, um sie zu identifizieren . Ungeachtet des Vorstehenden kann Panopto Dienstdaten an seine Dienstleister weitergeben, wenn Panopto dies vernünftigerweise für erforderlich hält, um die Dienste bereitzustellen und zu verbessern, vorbehaltlich schriftlicher Vertraulichkeitsverpflichtungen.

F. Subunternehmer. Panopto kann Unterauftragnehmer einsetzen, um einige oder alle seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen. Panopto ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Subunternehmer diese Vereinbarung einhalten.

G. Ausfuhrkontrolle. Der Kunde verpflichtet sich, alle Export- und Importgesetze und -vorschriften aller anwendbaren Gerichtsbarkeiten einzuhalten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (i) erklärt und garantiert der Kunde, dass er nicht auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien der US-Regierung aufgeführt ist oder sich in einem Land befindet (oder ein Staatsangehöriger eines Landes ist), das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder war von der US-Regierung als „terroristisches unterstützendes“ Land bezeichnet wird, (ii) der Kunde unter Verstoß gegen geltende Exportembargos, -verbote oder -beschränkungen nicht auf die Technologiedienste zugreifen oder diese Dritten gestatten wird, und (iii) der Kunde wird keine Informationen an einen der Technologiedienste übermitteln, die unter die US International Traffic in Arms Regulations fallen.

H. Anti-Korruption. Der Kunde stimmt zu, dass er im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine illegalen oder unangemessenen Bestechungsgelder, Schmiergelder, Zahlungen, Geschenke oder Wertsachen von Mitarbeitern oder Vertretern von Panopto erhalten oder angeboten hat. Angemessene Geschenke und Einladungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsablaufs gewährt werden, verstoßen nicht gegen die obige Einschränkung. Wenn der Kunde von einem Verstoß gegen die oben genannte Einschränkung erfährt, wird der Kunde angemessene Anstrengungen unternehmen, um Panopto unverzüglich unter zu benachrichtigen [email protected].

ich. Keine Verzichtserklärung. Die Verzögerung oder das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder einen Rechtsbehelf dar, und kein Verzicht ist wirksam, wenn er nicht schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Partei unterzeichnet wurde, auf die er verzichtet haben soll.

J. Salvatorische Klausel. Wenn ein zuständiges Gericht feststellt, dass eine Vertragsbestimmung rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, damit diese Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleibt.

k. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt den anwendbaren geltenden Gesetzen, ohne Bezugnahme auf deren Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich aller Fragen zu ihrer Existenz, Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Kündigung, ausschließlich vor das zuständige Gericht gebracht werden. Im Falle eines solchen Gerichtsverfahrens hat die im Wesentlichen obsiegende Partei Anspruch auf einen Schiedsspruch für ihre angemessenen Anwaltsgebühren und andere damit verbundene Kosten und Ausgaben.

l. Gesamte Vereinbarung und Änderung. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, die alle vorherigen Vorschläge, Vereinbarungen und alle anderen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien ersetzt und zusammenführt. Keine Bestellung oder ein anderes Geschäftsformular, das vom Kunden zu irgendeiner Zeit vor oder nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausgestellt wurde, ersetzt die Bedingungen dieser Vereinbarung. Ergänzungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur dann bindend, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter jeder Partei schriftlich ausgeführt werden. Die Bedingungen in dieser Vereinbarung sowie die Support- und Service-Level-Vereinbarung (falls zutreffend), die Richtlinie zur akzeptablen Nutzung und die Datenverarbeitungsvereinbarung können von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, wirksam mit der Veröffentlichung der entsprechenden aktualisierten Version auf der Website von Panopto und Bereitstellung einer Benachrichtigung für den Kunden (die über die Technologiedienste und/oder per E-Mail bereitgestellt werden kann).