- Akademische Technologie
Sind Ihre Vorlesungsvideos barrierefrei (gemäß ADA und Section 508)? Was jeder, der Vorlesungen aufzeichnet, wissen muss
Am 12. Februar 2015 reichte die National Association for the Deaf (NAD) eine Reihe von Klagen gegen Harvard und das MIT ein, in denen sie behauptete, beide Institutionen würden „gehörlose und schwerhörige Menschen diskriminieren, indem sie die große und vielfältige Palette von Online-Inhalten, die sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, einschließlich massiver offener Online-Kurse (MOOCs), nicht untertiteln“.
Mit der Ankündigung der Klage veröffentlichte die NAD auch eine ausführliche Stellungnahme , in der sie ihre Argumentation darlegte und die angestrebten Ergebnisse skizzierte. Für die mittlerweile überwiegende Mehrheit der akademischen Einrichtungen, die zumindest einen Teil ihrer Lehrmaterialien online anbieten, dürften einige Punkte durchaus als Weckruf verstanden werden.
In ihrer Pressemitteilung erklären die Anwälte der NAD: „Bundesgesetze verbieten es dem MIT und Harvard, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu ihren Programmen und Dienstleistungen zu verweigern, einschließlich derer, die der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung stehen. Es ist richtig, dass Harvard und das MIT, die beide Millionen von Dollar an Steuergeldern erhalten, durch unsere Bürgerrechtsgesetze verpflichtet sind, gleichen Zugang zu ihren Programmen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Bürgerrechtsgesetze gelten nicht nur für Dienstleistungen, die in Präsenz angeboten werden. Sie fordern auch gleichen Zugang zu elektronischen Dienstleistungen im Internet, die durch moderne Technologien ermöglicht werden.“
Die Erklärung verdeutlicht zudem, dass die NAD die in diesen Verfahren geschaffenen Präzedenzfälle als Grundlage für weitergehende Veränderungen nutzen will. Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Wir hoffen, dass diese Klage nicht nur die Praktiken von Harvard und dem MIT verändern, sondern auch anderen Universitäten als Vorbild dienen wird. Ziel dieser Klagen ist die Reform des Verhaltens. Es geht nicht um finanzielle Entschädigung.“
Dass diese Anklagen gegen Harvard und das MIT erhoben wurden, ist an sich schon ein starkes Signal. Beide sind Gründungsmitglieder von edX – einem Konsortium von Schulen und Universitäten, die kostenlose Online-Kurse anbieten – und gelten somit als etablierte und langjährige Vorreiter im Bereich des barrierefreien Online-Lernens. Zudem sind beide private Einrichtungen – ein Status, der ihnen mehr Handlungsspielraum einräumt als einer staatlichen Universität. Sollte die NAD mit ihrer Klage gegen die beiden Angeklagten Erfolg haben, dürfte der geschaffene Präzedenzfall für viele, wenn nicht die meisten anderen akademischen Einrichtungen in den Vereinigten Staaten gelten.
Vom einmaligen Projekt zur Pflicht – Online-Lernmaterialien machen den Sprung
Die Klage der NAD gegen Harvard und das MIT unterstreicht den unglaublichen Wandel, der sich im letzten Jahrzehnt im Bereich des technologiegestützten Lernens vollzogen hat.
Noch vor wenigen Jahren waren aufgezeichnete Vorlesungen, Online-Kurse und Mikro-Vorlesungs-Podcasts eine pädagogische Neuheit – einmalige Angebote, die begeisterte Pädagogen in der Hoffnung nutzten, den Studierenden eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich mit den im Unterricht präsentierten detaillierten Informationen auseinanderzusetzen und diese zu studieren.
Doch noch nicht einmal ein Jahrzehnt nach den ersten Anwendungen der Vorlesungsaufzeichnungstechnologie sind Online-Lernwerkzeuge bereits heute ein unverzichtbarer Bestandteil der Lernumgebung.
Studierende berichten, dass Online-Lernmaterialien wie aufgezeichnete Vorlesungen eine unschätzbare Lernhilfe und ein dringend benötigtes Unterstützungssystem darstellen, wenn sie nicht persönlich an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können. Diese Ressourcen zeigen auch nachweisliche Erfolge : Die Technologie zur Aufzeichnung von Vorlesungen trägt nachweislich dazu bei, die Testergebnisse und die Gesamtnoten in den Lehrveranstaltungen zu verbessern, in denen sie eingesetzt wird.
Barrierefreiheit ist ein Muss – sowohl für neue Anwender als auch für bestehende Implementierungen.
Da sich Vorlesungsaufzeichnungen und andere Online-Tools als wertvoll für die Unterstützung des Lernerlebnisses erweisen, rollen immer mehr akademische Einrichtungen heute das, was oft als kleine Pilotprojekte begann, auf ganze Fachbereiche, Fakultäten und Campusse aus.
Da sich Hochschulverwaltungen nun angesichts der Klagen der NAD gegen Harvard und das MIT mit diesen Technologien auseinandersetzen, sollte die Lehre daraus nicht sein, neue Werkzeuge zu meiden oder neue Möglichkeiten nur zögerlich anzugehen; vielmehr sollte sie darin bestehen, eine umfassende Unterstützung für zukünftige Barrierefreiheitsanforderungen zu einem Standardbestandteil der Bewertung jedes Pilotprojekts oder jeder erweiterten Einführung zu machen.
Für Schulen und Universitäten, die neu im Bereich der Vorlesungsaufzeichnung sind oder nur über relativ kleine Implementierungen verfügen, könnte dies so einfach sein wie die Hinzufügung Ihres Standardverfahrens zur Überprüfung der technischen Zugänglichkeit zu jeder neuen Produkt- oder Vertragsprüfung (und falls Sie dies noch nicht getan haben, die Sicherstellung, dass ADA- und Section-508-konforme Untertitelung ausdrücklich als obligatorisches Merkmal aufgeführt wird).
Für Institutionen, die Vorlesungsaufzeichnungen und andere Online-Lernwerkzeuge bereits einsetzen, ist hingegen ein größerer Aufwand erforderlich. Schließlich boten Harvard und das MIT zwar Untertitel in ihren Vorlesungsvideos an – doch wie der Fall der NAD konkret zeigt, war die mangelhafte Qualität der Untertitel (oftmals größtenteils auf ungenaue maschinelle Transkription zurückzuführen) so schlecht, dass die Videos „verwirrend und mitunter völlig unverständlich“ waren.
Insbesondere für diejenigen, deren Online-Lernwerkzeuge selbst entwickelt oder aus anderen Technologien zusammengesetzt wurden, ist es jetzt an der Zeit, die Barrierefreiheit ihres Systems im Allgemeinen und die Untertitelung im Besonderen zu überprüfen. Wie Harvard und das MIT festgestellt haben, sind selbst angesehene Systeme möglicherweise nicht umfassend genug, um echte Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Weiterführende Lektüre: 14 häufig gestellte Fragen zur Videountertitelung
Wie Panopto Die Videountertitelung von [Name des Unternehmens] unterstützt die Einhaltung der ADA-Richtlinien.
Panopto Unterstützt uneingeschränkt ADA- und Section-508-konforme Untertitelung .
Die Untertitelverwaltung ist Teil der allgemeinen Einstellungen für jedes Video, und neue Untertitel für jedes Video können mit nur zwei Mausklicks bestellt werden. Panopto Es ermöglicht Nutzern außerdem, bereits vorhandene Untertitel hochzuladen. Eine detaillierte Anleitung dazu finden Sie hier. Panopto Unterstützt Untertitelungsdienste, besuchen Sie unsere Support-Seite .
Für die Zuschauer: Untertitel auf Panopto Die Bedienung ist einfach. Wer sich ein untertiteltes Video auf unserem interaktiven webbasierten Player ansieht, kann dem Text folgen, indem er einfach auf die Registerkarte „Untertitel“ in der Videonavigation klickt.
Wichtig ist, dass dies für alle Videos gilt, die Sie möglicherweise öffentlich auf einer Webseite teilen möchten – Panopto Der integrierte Videoplayer unterstützt auch Untertitel. Wie Sie im folgenden Beispiel sehen werden, können Zuschauer die Untertitel einfach durch Klicken auf das Untertitelsymbol „CC“ ein- und ausschalten.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Vorlesungsvideos den ADA- und Abschnitt-508-Richtlinien entsprechen.
Obwohl die von der NAD vorgebrachten Fälle heute nur Harvard und das MIT betreffen, sollten zukunftsorientierte Organisationen Maßnahmen ergreifen, um mögliche zukünftige Auswirkungen zu erkennen. US-amerikanische Schulen und Universitäten sollten die Entwicklung dieses Falls aufmerksam verfolgen – ebenso wie andere Institutionen, die Videos nutzen und staatliche Fördermittel erhalten, darunter viele gemeinnützige Organisationen, ausländische Hochschulen mit US-Partnerschaften und sogar einige Anbieter von betrieblicher Weiterbildung.
Weitere Informationen finden Sie unter Panopto einschließlich wie die Panopto Unsere Videoplattform kann Ihrer Organisation dabei helfen, ADA- und Section-508-konforme Untertitel bereitzustellen. Kontaktieren Sie noch heute unser Team .



