- Akademische Technologie
Sind Ihre Vorlesungsvideos ADA- und Section 508-konform? Was jeder, der Vorlesungen aufzeichnet, wissen muss
Am 12. Februar 2015 reichte die National Association for the Deaf (NAD) eine Reihe von Klagen gegen Harvard und das MIT ein. Sie behauptet, dass beide Institutionen "gehörlose und schwerhörige Menschen diskriminieren, indem sie es versäumen, die große und vielfältige Palette an Online-Inhalten, die sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, mit Untertiteln zu versehen, einschließlich der Massive Open Online Courses (MOOCs)".
Bei der Ankündigung der Klage gab die NAD auch eine vollständige Erklärung ab, in der sie ihre Argumente darlegt und die angestrebten Ergebnisse skizziert. Für die Mehrheit der akademischen Einrichtungen, die zumindest einige Lernmaterialien online zur Verfügung stellen, könnten einige Punkte als Weckrufe verstanden werden.
Die Anwälte der NAD kommentieren in ihrer Mitteilung: "Das Bundesgesetz verbietet es dem MIT und Harvard, Menschen mit Behinderungen die Vorteile ihrer Programme und Dienstleistungen zu verweigern, einschließlich derer, die der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt werden. Es ist richtig, dass Harvard und das MIT, die beide Millionen von Dollar an Bundessteuergeldern erhalten, durch unsere Bürgerrechtsgesetze verpflichtet sind, gleichen Zugang zu ihren Programmen und Dienstleistungen zu gewähren. Die Bürgerrechtsgesetze gelten nicht nur für Dienstleistungen, die in stationären Einrichtungen angeboten werden. Sie verlangen auch den gleichen Zugang zu elektronischen Dienstleistungen im Internet, die durch die moderne Technologie ermöglicht werden."
Die Erklärung macht auch deutlich, dass die NAD erwartet, den in diesen Klagen geschaffenen Präzedenzfall als Grundlage zu nutzen, um auf breitere Veränderungen zu drängen. Weiter heißt es in der Mitteilung: "Wir hoffen, dass diese Klage nicht nur die Praktiken von Harvard und dem MIT ändern wird, sondern auch ein Beispiel für andere Universitäten setzt, dem sie folgen können. Diese Klagen zielen darauf ab, das Verhalten zu reformieren. Sie zielen nicht auf Schadensersatz ab."
Dass diese Vorwürfe gegen Harvard und das MIT erhoben wurden, ist an sich schon ein gutes Zeichen. Beide sind Gründungsmitglieder von edX - einem Konsortium von Schulen und Universitäten, die kostenlose Online-Kurse anbieten - was bedeutet, dass beide seit langem führend darin sind, Online-Lernmaterialien zugänglich zu machen. Ebenso sind beide private Einrichtungen - ein Status, der mehr operativen Spielraum bietet, als er einer öffentlichen Universität zugestanden werden könnte. Wenn die NAD mit ihrer Klage gegen diese beiden Beklagten Erfolg hat, wird der geschaffene Präzedenzfall wahrscheinlich für viele, wenn nicht sogar die meisten anderen akademischen Einrichtungen in den Vereinigten Staaten gelten.
Von der einmaligen Sache zur Anforderung - Online-Lernmaterialien machen den Sprung
Die Klage der NAD gegen Harvard und das MIT unterstreicht den unglaublichen Wandel, der sich in den letzten zehn Jahren auf dem Gebiet des technologiegestützten Lernens vollzogen hat.
Noch vor wenigen Jahren waren aufgezeichnete Vorlesungen, Online-Kurse und Mikro-Vorlesungs-Podcasts eine pädagogische Neuheit - einmalige Angebote, die begeisterte Pädagogen in der Hoffnung aufnahmen, den Studenten eine bessere Möglichkeit zu bieten, sich mit den detaillierten Informationen, die im Unterricht präsentiert wurden, auseinanderzusetzen und sie zu studieren.
Spulen Sie jedoch noch nicht einmal ein Jahrzehnt seit der ersten Einführung der Technologie zur Aufzeichnung von Vorlesungen vor, und schon heute sind Online-Lernwerkzeuge ein wesentlicher Bestandteil der Lernumgebung geworden.
Studierende berichten, dass Online-Lernmaterialien wie aufgezeichnete Vorlesungen eine unschätzbare Lernhilfe und ein dringend benötigtes Unterstützungssystem für den Fall darstellen, dass sie nicht persönlich an einer Vorlesung teilnehmen können. Diese Ressourcen führen auch zu echten Ergebnissen: Die Technologie zur Aufzeichnung von Vorlesungen trägt nachweislich dazu bei, die Ergebnisse von Klassenarbeiten und die Gesamtnoten in den Klassenräumen, in denen sie angeboten wird, zu verbessern.
Barrierefreiheit ist ein Muss - sowohl für Neueinsteiger als auch für bereits bestehende Implementierungen
Da die Vorlesungsaufzeichnung und andere Online-Tools ihren Wert für die Unterstützung der Lehre immer mehr unter Beweis stellen, gehen immer mehr akademische Einrichtungen dazu über, die oft als kleine Pilotprojekte begonnenen Projekte auf ganze Abteilungen, Schulen und Campus auszuweiten.
Angesichts der Klagen der NAD gegen Harvard und das MIT sollten Hochschulverwaltungen diese Technologien nicht als Lehre betrachten, neue Tools zu meiden oder neue Möglichkeiten nur zögerlich zu nutzen, sondern eine umfassende Unterstützung für künftige Anforderungen an die Barrierefreiheit zu einem Standardbestandteil der Bewertung eines jeden Pilotprojekts oder einer erweiterten Einführung machen.
Für Schulen und Universitäten, die neu in die Vorlesungserfassung einsteigen oder nur relativ kleine Systeme einsetzen, könnte dies einfach darin bestehen, dass sie bei der Prüfung neuer Produkte oder Verträge ihren Standardprozess zur Überprüfung der Zugänglichkeit von Technologien einbeziehen (und, falls noch nicht geschehen, sicherstellen, dass ADA- und Section 508-konforme Untertitel ausdrücklich als obligatorisches Merkmal aufgeführt werden).
Für Einrichtungen, die bereits Vorlesungsaufzeichnungen und andere Online-Lerntools einsetzen, könnten dagegen größere Anstrengungen erforderlich sein. Immerhin haben Harvard und das MIT Untertitel in ihren Vorlesungsvideos angeboten - aber wie es im NAD-Fall ausdrücklich heißt, machte die schlechte Qualität der Untertitel (die oft zum großen Teil auf eine ungenaue maschinelle Transkription zurückzuführen ist) die Videos "verwirrend und manchmal völlig unverständlich".
Vor allem für diejenigen, die ihre Online-Lerntools selbst entwickelt oder aus anderen Technologien zusammengestellt haben, ist es jetzt an der Zeit, die Fähigkeit ihres Systems zur Unterstützung der Barrierefreiheit im Allgemeinen und der Untertitelung im Besonderen zu überprüfen. Wie Harvard und das MIT jetzt herausgefunden haben, sind selbst gut bewertete Systeme möglicherweise nicht umfassend genug, um echte Barrierefreiheit zu unterstützen.
Weiterführende Lektüre: 14 häufig gestellte Fragen zur Videountertitelung
Wie Panoptos Videountertitelung die ADA-Konformität unterstützt
Panopto unterstützt vollständig ADA- und Section 508-konforme Untertitel.
Die Verwaltung von Untertiteln ist Teil der allgemeinen Einstellungen für jedes Video, und die Bestellung neuer Untertitel für jedes Video kann mit nur zwei Mausklicks erfolgen. Panopto ermöglicht es Nutzern auch, bestehende Untertitel hochzuladen. Einen detaillierten Überblick darüber, wie Panopto Untertitelungsdienste unterstützt, finden Sie auf unserer Support-Seite.
Für die Zuschauer sind die Untertitel auf Panopto ganz einfach. Wer ein Video mit Untertiteln auf unserem interaktiven webbasierten Player anschaut, kann einfach auf die Registerkarte "Untertitel" in der Videonavigation klicken.
Für alle Videos, die Sie auf einer Webseite veröffentlichen möchten, ist es wichtig, dass der eingebettete Videoplayer von Panopto auch Untertitel vollständig unterstützt. Wie Sie im Beispiel unten sehen, können Betrachter einfach auf das "CC"-Symbol für Untertitel klicken, um diese ein- und auszuschalten.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Vortragsvideos ADA- und Section 508-konform sind
Obwohl die von der NAD vorgebrachten Fälle heute nur Harvard und das MIT betreffen, sollten vorausschauende Organisationen Schritte unternehmen, um mögliche zukünftige Auswirkungen zu erkennen. Schulen und Universitäten mit Sitz in den USA sollten dem Fortgang dieses Falles große Aufmerksamkeit schenken - ebenso wie andere Einrichtungen, die sowohl Video nutzen als auch staatliche Mittel erhalten, darunter viele gemeinnützige Organisationen, Nicht-US-Schulen mit US-Partnerschaften und sogar einige Schulungsanbieter in Unternehmen.
Wenn Sie weitere Informationen zu Panopto wünschen, z. B. wie die Panopto-Videoplattform Ihr Unternehmen bei der Bereitstellung von ADA- und Section 508-konformen Untertiteln unterstützen kann, wenden Sie sich noch heute an unser Team.



